«Negative» Anerkennung von Religionsgemeinschaften durch religiöse Ausnahmeartikel in den Bundesverfassungen
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Religiöse Ausnahmeartikel in den Bundesverfassungen - eine Wiederholung der Geschichte? Die Verfassungen von 1848 und 1874 enthielten als Folge der konfessionellen Auseinandersetzungen das Jesuiten- und Klosterverbot sowie den Bistumsartikel. Diese richteten sich ausschliesslich gegen die katholischen Religionsgemeinschaften. Später, im Jahr 2009, kam durch die Annahme des Minarettverbots ein neuer Ausnahmeartikel in die Verfassung. Dessen Inhalt zielt nun gegen die islamische Religionsgemeinschaft. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der grundrechtlichen Problematik dieser Verfassungsartikel sowie mit deren Entstehungsgeschichte. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob die Ausnahmeartikel Ausdruck einer gesellschaftlichen Abwehrreaktion sind und ob es durch sie zu einer «negativen» Anerkennung von Religionsgemeinschaften kommt.