Die scheinbare Rechtsgutsverletzung bei den auf Enteignung gerichteten Eigentumsdelikten (Diebstahl, Unterschlagung, Raub)
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Unter einer «scheinbaren Rechtsgutsverletzung» verstehen die Autoren, die diesen Ausdruck verwenden, ein Verhalten, das in dem Teilbereich des formal wortlautgebundenen Verständnisses des Unrechtstatbestandes den Anschein erweckt, tatbestandlich-rechtsgutsverletzend zu sein; wo hingegen der Blick auf das Tatgeschehen im ganzen erweist, dass das in Frage stehende Rechtsgut durch das Handeln gar nicht beeinträchtigt wird. In Literatur und Rechtsprechung wird diese besondere Struktur der Tathandlung als problematisch empfunden, und die hiermit verbundenen Fallgestalten werden sehr unterschiedlich behandelt. Das Ziel der Abhandlung ist die Brauchbarkeit von Namen und Begriff der «scheinbaren Rechtsgutsverletzung» am Beispiel der Unrechtstatbestände von Diebstahl, Unterschlagung und Raub zu untersuchen.