Schwangerschaftsabbruch in der DDR
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Seit März 1972 besteht in der DDR eine Fristenlösung, die einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb einer Zwölf-Wochen-Frist ohne jegliche Indikation gestattet. Dieses Gesetz löste restriktive Bestimmungen ab, wie sie von 1950 bis 1972 aufgrund des 11 des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau bestanden. Die Arbeit zeigt die Handhabung des Schwangerschaftsabbruchs in der DDR in seiner historischen Entwicklung auf und verdeutlicht, dass Frauen in der DDR trotz gesetzlicher Gleichberechtigung aufgrund des Verbots eines legalen Schwangerschaftsabbruchs gegenüber Männern benachteiligt waren. Seit 1972 ist nun eine positive Änderung eingetreten, allerdings wird inzwischen die Frage des Schwangerschaftsabbruchs in der DDR kontrovers diskutiert, denn seit 1977 gehen die Geburten zurück.