Die arbeitsrechtliche Einordnung der Organe juristischer Personen
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Die Arbeit untersucht die arbeitsrechtliche Anordnung der Organe juristischer Personen des Privatrechts (GmbH-Geschäftsführer und Vorstände), kritisiert sie unter organisationssoziologischen Gesichtspunkten sowie hinsichtlich des methodischen und methodologischen Verfahrens der Zuordnung. Es wird dargestellt, dass es sich bei der arbeitsrechtlichen Figur des «Arbeitnehmers» methodologisch nicht um einen Begriff, sondern einen Typus handeln kann. Der «Arbeitnehmer» wird typologisch erfasst, die so gewonnenen Erkenntnisse werden mit dem Ergebnis auf die Statusbeurteilung der Organe angewandt, dass arbeitsrechtliche Vorschriften grösstenteils auf GmbH-Geschäftsführer, zu einem kleineren Teil auf Vorstandsmitglieder anzuwenden sind. Die Anwendbarkeit der einzelnen Vorschriften wird dargestellt.