Die Rechtsnatur der Richtlinien im Kassenarztrecht
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Verbände und Körperschaften aus allen Bereichen erlassen für die Regelung bestimmter Angelegenheiten ihrer Mitglieder eine Vielzahl von Richtlinien. Die Rechtsnatur und auch die Rechtmässigkeit dieser Richtlinien ist oftmals fraglich. Von der rechtlichen Einordnung der Richtlinien hängt vor allem die Justitiabilität dieser Regelungen ab. Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Untersuchung des Rechtscharakters sämtlicher Richtlinien, zu deren Erlass das Kassenarztrecht die verschiedenen, an der kassenärztlichen Versorgung beteiligten Institutionen (Bundes- und Landesausschüsse der Ärzte bzw. Zahnärzte und Krankenkassen, Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigungen u. s. w.) ermächtigt. Dabei ist auch die Frage zu erörtern, ob die vom Gesetzgeber statuierte Verpflichtung der Verbände der Ärzte bzw. Zahnärzte und Krankenkassen zur «dynamischen» Verweisung auf bestimmte Richtlinien in ihren Satzungen gegen verfassungsrechtliche Prinzipien verstösst.
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Die Rechtsnatur der Richtlinien im Kassenarztrecht, Dennis Bredehorn
- Jazyk
- Rok vydání
- 1988
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Die Rechtsnatur der Richtlinien im Kassenarztrecht
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Dennis Bredehorn
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 1988
- ISBN10
- 3820403094
- ISBN13
- 9783820403091
- Série
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Verbände und Körperschaften aus allen Bereichen erlassen für die Regelung bestimmter Angelegenheiten ihrer Mitglieder eine Vielzahl von Richtlinien. Die Rechtsnatur und auch die Rechtmässigkeit dieser Richtlinien ist oftmals fraglich. Von der rechtlichen Einordnung der Richtlinien hängt vor allem die Justitiabilität dieser Regelungen ab. Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Untersuchung des Rechtscharakters sämtlicher Richtlinien, zu deren Erlass das Kassenarztrecht die verschiedenen, an der kassenärztlichen Versorgung beteiligten Institutionen (Bundes- und Landesausschüsse der Ärzte bzw. Zahnärzte und Krankenkassen, Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigungen u. s. w.) ermächtigt. Dabei ist auch die Frage zu erörtern, ob die vom Gesetzgeber statuierte Verpflichtung der Verbände der Ärzte bzw. Zahnärzte und Krankenkassen zur «dynamischen» Verweisung auf bestimmte Richtlinien in ihren Satzungen gegen verfassungsrechtliche Prinzipien verstösst.