Das Grundrecht auf Asyl als Gegenstand der Innen- und Rechtspolitik in der Bundesrepublik Deutschland
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Die Asylpolitik der Bundesrepublik von der Verabschiedung des Grundgesetzes bis zum Inkrafttreten der Gesetzesnovelle vom 6.1.1987 ist Gegenstand dieser Untersuchung, die auf der Auswertung der Parlamentsakten, der Medienberichterstattung und der Fachliteratur basiert. Auf einer zeitgeschichtlich-chronologisch strukturierten Analyse der Asylpolitik aufbauend werden die offiziell propagierten sowie die nicht genannten zentralen Einflußfaktoren, die diesen Politikbereich zwischen 1949 und 1987 bestimmten - wie z. B. die Erfahrungen der Zeit des Nationalsozialismus, die Bekämpfung des «Asylmißbrauchs», Beschleunigung des Asylverfahrens, Europäische Harmonisierung des Asylrechts und Überfremdungsängste -, herausgearbeitet. Die Gegenüberstellung der Legitimationsmuster der Asylpolitik einerseits mit den Ergebnissen dieser Politik andererseits erlaubt abschliessend die Analyse der Prämissen, die den Umgang mit dem Asylrecht in der Bundesrepublik Deutschland bestimmten.