Haftung und Umwelt
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Multilaterale Regelungen zur Haftung für Umweltschäden im Weltraum-, Atom- und Seerecht sind nicht nur statische Völkerrechtsnormen, sondern auch Produkte eines Prozesses der Interessendurchsetzung. Dieser dynamische Rechtserzeugungsprozeß wird mittels eines interdisziplinären Ansatzes untersucht, der die politischen Grundlagen des Völkerrechts unterstreicht. Bislang übernehmen Staaten nur dann völkerrechtliche Haftpflicht, wenn dies zur Durchsetzung eigener Interessen dient (Raumfahrt, Atomenergie). Im Regelfall versuchen sie dagegen, die risikoschaffende Industrie zur Haftung heranzuziehen. Sie haben dafür wegweisende Modelle entwickelt (Ölhaftungsfonds). Diese Untersuchung des Entstehungsprozesses der wichtigsten Umwelthaftungskonventionen bildet schließlich die Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens der ILC zur Haftung für Schäden durch völkerrechtlich nicht verbotene Aktivitäten.