Zur Auslegung und Anwendung der Regelungen im BGB über die Gesamtschuld
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Inwiefern haben die Gesamtschuldvorschriften des BGB überhaupt Regelungsgehalt? Erstrecken sich die Rechtsfolgen, die im Verhältnis des Gläubigers zu einem Gesamtschuldner eintreten, auf die übrigen Gesamtschuldner und nach welchen Kriterien? Gibt es eine Vorabausgleichspflicht der Gesamtschuldner aus 426 BGB? Wie werden Gesamtschulden rechtstatsächlich abgewickelt ohne eine solche? Welches ist das Kriterium für den Innenausgleich der Gesamtschuldner? Wie verhalten sich Gesamtschuld und Teilschuld zueinander? Ist die Gesamtschuld ein Schuldverhältnis «höherer Ordnung»? Die Arbeit enthält ferner Beiträge zur Verschuldenshaftung von Anwaltssozietäten, zum Verhältnis von Leistungshandlung und Leistungserfolg im Schuldverhältnis, zum Begriff der Korrealität und Rechtstatsächliches zur Abwicklung von Massenunfällen.
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Zur Auslegung und Anwendung der Regelungen im BGB über die Gesamtschuld, Bernhard Prediger
- Jazyk
- Rok vydání
- 1988
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Zur Auslegung und Anwendung der Regelungen im BGB über die Gesamtschuld
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Bernhard Prediger
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 1988
- ISBN10
- 3631403321
- ISBN13
- 9783631403327
- Série
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Inwiefern haben die Gesamtschuldvorschriften des BGB überhaupt Regelungsgehalt? Erstrecken sich die Rechtsfolgen, die im Verhältnis des Gläubigers zu einem Gesamtschuldner eintreten, auf die übrigen Gesamtschuldner und nach welchen Kriterien? Gibt es eine Vorabausgleichspflicht der Gesamtschuldner aus 426 BGB? Wie werden Gesamtschulden rechtstatsächlich abgewickelt ohne eine solche? Welches ist das Kriterium für den Innenausgleich der Gesamtschuldner? Wie verhalten sich Gesamtschuld und Teilschuld zueinander? Ist die Gesamtschuld ein Schuldverhältnis «höherer Ordnung»? Die Arbeit enthält ferner Beiträge zur Verschuldenshaftung von Anwaltssozietäten, zum Verhältnis von Leistungshandlung und Leistungserfolg im Schuldverhältnis, zum Begriff der Korrealität und Rechtstatsächliches zur Abwicklung von Massenunfällen.