Parteien- oder Verwaltungsvorherrschaft?
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In Kempten (Allgäu) bestimmte nach dem Ersten Weltkrieg die Stadtverwaltung unter autokratischer Führung des Bürgermeisters die Kommunalpolitik. Gegenüber den Erfolgen der Verwaltungskräfte, zum Beispiel bei der Verbesserung des Wohnungswesens, hatten es die Repräsentanten der politischen Parteien schwer, die Anerkennung der Bevölkerung zu finden und eine Parlamentarisierung auch in der Kommunalpolitik durchzusetzen. In der Endphase der Weimarer Republik nahm die Stadtverwaltung erneut für sich in Anspruch, letzverbliebene Instanz zur Krisenbewältigung zu sein. Aber auch im Dritten Reich und in der Nachkriegszeit standen sich Stadtverwaltung und Parteien - zuerst die NSDAP, dann die von der Militärregierung zugelassenen demokratischen Parteien - als Konkurrenten im kommunalpolitischen Entscheidungsprozess gegenüber. Dieses Konkurrenzverhältnis zwischen Verwaltung und Parteien ist Gegenstand der vorliegenden Fallstudie. Unter der Leitfrage „Parteien- oder Verwaltungsvorherrschaft?“ beschreibt und analysiert sie die kommunalpolitische Situation von der Destabilisierung der Weimarer Demokratie 1929/30 bis zur Stabilisierung der Bundesrepublik Deutschland 1952/53. Dabei erweist sich die Frage nach der Kontinuität und Diskontinuität des administrativen beziehungsweise des parteipolitischen Prinzips zugleich als Frage nach der Selbstbehauptung der Stadt Kempten während der NS-Herrschaft, der Besatzungszeit und der ersten Jahre der Bonner Demokratie.