Rechtsprobleme der Direktwirkung der EWG-Richtlinien unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Griechenland
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Die Richtlinie stellt einen Sondertypus der Rechtssetzungsakte des Europäischen Gemeinschaftsrechts dar, der bisher zahlreiche Probleme hervorgerufen hat. Die Eigenheit dieses Rechtsaktes liegt darin, daß er eine neuartige Verbindung zwischen einer internationalen Rechtssetzungsautorität und der Ausführungspflicht durch die Mitgliedstaaten schafft. Zur Erklärung dieser «neuartigen» Verbindung entwickelt die Arbeit eine einheitliche theoretische Konzeption. Sie behandelt die Frage der «Direktwirkung» dieses Rechtsaktes bei nicht fristgerechter oder fehlerhafter Richtlinienausführung im innerstaatlichen Bereich. Unter dieser Zentralfrage wird sowohl die Rechtsnatur der «Richtlinie» als auch die Zulässigkeit und die Tragweite der Direktwirkung von Richtlinien einheitlich gedeutet: nämlich ob sich diese Wirkung nur auf vertikale - Marktbürger/Staat - Rechtsverhältnisse beschränkt oder ob auch eine horizontale - Verhältnis Marktbürger untereinander- Wirkung vertretbar ist. Dafür wird ein differenziertes Lösungsmodell entwickelt. Ein Ausblick auf die Rechtslage in Griechenland beschließt die Arbeit. Hier wird die Einstellung der griechischen Judikatur und Literatur zum Gemeinschaftsrecht schwerpunktmäßig dargelegt und die Richtlinienumsetzung kritisch beleuchtet.