Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil
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Die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil bildet noch einen «weißen Fleck» innerhalb der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Der Bundesgerichtshof hat sich in den bisher ergangenen Entscheidungen auf auslegungsfähige Hinweise beschränken können. Die erörterungsbedürftigen Problemkreise sind bereits durch die Diskussion über die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an dem Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters vorgezeichnet: Nachlaßzugehörigkeit des Kommanditanteils trotz Sonderrechtsnachfolge, Kollision der Haftungsstatute, Ausübung der Mitgliedschaftsrechte durch den Testamentsvollstrecker. Diese Erörterung erfolgt unter Berücksichtigung der bisher entwickelten «Ersatzlösungen» und der Frage, ob die Anwendung der gesetzlichen Regelung der 2197 ff. BGB gleichwertig oder vorzugswürdig ist.