Der Vorbescheid im Verwaltungsverfahren
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Zur Bewältigung komplexer Entscheidungsvorgänge bedient sich die moderne Verwaltung sogenannter gestufter Verwaltungsverfahren. Als Stufungsinstrument wird dabei vor allem der Vorbescheid eingesetzt. Während der Vorbescheid sondergesetzlich im Bereich des Atom-, Immissionsschutz- und Bauordnungsrechts eine Regelung erfahren hat, fehlt eine allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmung. Der Vorbescheid wird mit dieser Untersuchung aus seiner sondergesetzlichen Verankerung gelöst und als allgemeines verwaltungsverfahrensrechtliches Institut dargestellt. Durch die umfassende rechtsdogmatische Grundlegung hinsichtlich Zulässigkeit, Struktur und Folgewirkungen des Vorbescheids als Kernstück gestufter Genehmigungsverfahren werden dem Vorbescheid nicht nur Anwendungsbereiche außerhalb spezialgesetzlicher Bestimmungen erschlossen, sondern zudem neue Erkenntnisse für die Interpretation spezialgesetzlicher Vorbescheidsregelungen gewonnen.