Einstweiliger Rechtsschutz im Personengesellschaftsrecht
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Der einstweilige Rechtsschutz gewinnt auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts immer mehr an Bedeutung. Gerade die Personengesellschaft, die bestimmt und geprägt ist von der persönlichen Mitarbeit und Haftung der Gesellschafter, verlangt bei Streitigkeiten und Auseinandersetzungen innerhalb der Gesellschaft nach einer schnellen Klärung, die ein zeitraubendes und teueres Hauptverfahren in der Regel heute nicht gewährleistet. Ziel der Arbeit ist es, die zivilprozessualen Möglichkeiten und Grenzen des einstweiligen Rechtsschutzes mit den materiell-rechtlichen Zielvorstellungen der Gesellschaft oder einzelner Gesellschafter in Einklang zu bringen. Dabei gilt das Augenmerk auch der Frage, ob und inwieweit eine Vorwegnahme der Hauptsache denkbar und zulässig ist.