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Die Qualifikation der culpa in contrahendo im internationalen Privatrecht
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Die Haftung für culpa in contrahendo beschäftigt im deutschen Recht nicht nur das Schrifttum, sondern auch die Gerichte; dabei bildeten sich unterschiedliche Fallgruppen heraus. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob die culpa in contrahendo vertragsrechtlich zu qualifizieren ist oder ob die verschiedenen Fallgruppen unterschiedliche Lösungen erfordern. Unter Berücksichtigung des Römischen Schuldrechtsübereinkommens und rechtsvergleichender Aspekte gelangt der Verfasser zu unterschiedlichen Lösungen für die einzelnen Fallgruppen und geht außerdem auf die internationalen Abkommen zum Kaufrecht ein.
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1992
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