Kriterien der Zurechnung von Schäden aus Sachmängeln beim Kauf
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Die Gewährleistungsregelungen im Kaufrecht des BGB ( 459 ff.) sind unzulänglich, die im heutigen Geschäftsverkehr aus mangelhaften Kaufsachen entstehenden Konflikte sachgerecht zu lösen: Auffällig sind die Ausweitung einer Quasi-Garantiehaftung aufgrund fiktiver Zusicherungserklärung ( 463, 480) und die Anwendung des unzuverlässigen Abgrenzungskriteriums von Mangel- und Mangelfolgeschaden für die Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung. Als rechtsfortbildender Ansatz versucht die vorliegende Arbeit, statt nach dogmatisch-begrifflichen Modifikationen nach materiellen Zurechnungsgründen zu suchen, aus denen die zur Begründung angemessener Zurechnungskriterien erforderlichen normativen Prämissen deduziert werden können. Diese werden dann vom Verfasser in Form einer leistungsbezogenen Verhaltenspflicht der Anspruchsgrundlage der positiven Vertragsverletzung zugeordnet.