Friedrich Franz von Mayer
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Das Verwaltungsrecht stellt das jüngste Kind der Rechtswissenschaft dar. Bis es die Stellung einer selbständigen Rechts- und Lehrdisziplin erlangte, bedurfte es eines langen Entwicklungsprozesses. Der Autor beschäftigt sich in dieser Arbeit mit einem württembergischen Beamten, der in der Zeit zwischen dem Frühkonstitutionalismus und der Reichsgründung lebte und zur Verselbständigung und Verwissenschaftlichung dieses Faches einen wesentlichen Beitrag leistete. Etwa um die Mitte des 19. Jahrhunderts versuchte er über die damals übliche landesrechtliche Orientierung hinaus als erster mit einer neuen Methode, der „juristischen Methode“, ein allgemeines und gemeinsam-deutsches Verwaltungsrecht zu begründen. Es handelt sich um Friedrich Franz von Mayer (1816 - 1870). Der Verfasser konnte für die Arbeit eine bisher unbekannte Autobiographie Friedrich Franz von Mayers zu Rate ziehen. So ist es also Gegenstand der Untersuchung, anhand dieser Aufzeichnung und anderer Quellen das Leben und Wirken F. F. von Mayers demjenigen wissenschaftlichen Publikum vorzustellen, das sich für die Geschichte der Verselbständigung des Verwaltungsrechts als Wissenschaft interessiert.