Das System der Rückerstattungstatbestände nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
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Das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen sieht eine grundsätzliche Rückerstattung von Vermögenswerten vor, die während des Bestehens der DDR durch Enteignungen in Volkseigentum überführt worden waren. In der vorliegenden Arbeit werden Tragweite, Zweck und Inhalt der Rückerstattungstatbestände des VermG untersucht. Widersprüche zwischen der Gemeinsamen Regierungserklärung und dem VermG werden dabei ebenso erörtert wie Systembrüche innerhalb der Regelungen des VermG, welche auf unterschiedlichen, nicht aufeinander abgestimmten Zielvorgaben des Gesetzgebers beruhen. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 Grundgesetz bei der Ausgestaltung der Rückerstattung im VermG nicht hinreichend beachtet worden ist.