Der strafrechtliche Vorsatz auf der Basis der kognitiven Handlungstheorie
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Normative Begriffsbildung ersetzt zunehmend in der Strafrechtswissenschaft Deutungsverfahren, die argumentum und factum einander anzunähern versuchen. Auf diese Weise ignoriert das Strafrecht nicht nur die Wirklichkeitsdeutung der Täter, sondern auch die Entwicklung der modernen Wahrnehmungsforschung. Daß von diesem Prozeß der kriminalpolitischen Funktionalisierung in besonderem Maße der Vorsatzbegriff betroffen ist, zeigen die beiden Kapitel über «Wissen» und «Wollen». Im dritten Abschnitt soll die Dualität des Vorsatzbegriffs im Konzept der kognitionswissenschaftlich fundierten «Affektlogik» aufgehoben werden. Das Ergebnis ist ein Verständnis vom Vorsatz, das ihn als Entscheidung für die Tatbestandsverwirklichung auf der Basis eines affektiven Wissens beschreibt. Einer solchen Entscheidung liegt ein Wahrscheinlichkeitswissen zugrunde, das aus der Lebenserfahrung des Täters ableitbar und daher empirisch gehaltvoll ist.