Die Reiserücktrittskostenversicherung
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Die Reiserücktrittskostenversicherung gehört im Zeitalter des Pauschaltourismus mittlerweile zu den «Jedermann»-Versicherungen, hat im versicherungsrechtlichen Schrifttum jedoch bisher wenig Beachtung gefunden. Diese Lücke soll die vorliegende Untersuchung schließen. Ausgehend von den einzelnen Leistungsabständen der Versicherung wird zunächst eine Einordnung in das System der Versicherungszweige vorgenommen. Dabei zeigt sich, daß die Reiserücktrittsversicherung im wesentlichen als Kombination von Haftpflichtversicherung und Versicherung gegen sonstige Aufwendungen anzusehen ist. Im weiteren wird eine Überprüfung der einzelnen Bedingungen anhand des AGB-Gesetzes vorgenommen. Einige Klauseln erweisen sich als mit 9 AGBG unvereinbar bzw. als Verstoß gegen halbzwingende Normen des VVG. Untersucht werden auch die ergänzenden Klauseln zum ursprünglichen Bedingungswerk. Es bedarf insgesamt der Überarbeitung und Anpassung an das geltende Recht.
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Die Reiserücktrittskostenversicherung, Jan Dreyer
- Jazyk
- Rok vydání
- 1993
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Die Reiserücktrittskostenversicherung
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Jan Dreyer
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 1993
- ISBN10
- 3631456956
- ISBN13
- 9783631456958
- Série
- Versicherungsrechtliche Studien
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die Reiserücktrittskostenversicherung gehört im Zeitalter des Pauschaltourismus mittlerweile zu den «Jedermann»-Versicherungen, hat im versicherungsrechtlichen Schrifttum jedoch bisher wenig Beachtung gefunden. Diese Lücke soll die vorliegende Untersuchung schließen. Ausgehend von den einzelnen Leistungsabständen der Versicherung wird zunächst eine Einordnung in das System der Versicherungszweige vorgenommen. Dabei zeigt sich, daß die Reiserücktrittsversicherung im wesentlichen als Kombination von Haftpflichtversicherung und Versicherung gegen sonstige Aufwendungen anzusehen ist. Im weiteren wird eine Überprüfung der einzelnen Bedingungen anhand des AGB-Gesetzes vorgenommen. Einige Klauseln erweisen sich als mit 9 AGBG unvereinbar bzw. als Verstoß gegen halbzwingende Normen des VVG. Untersucht werden auch die ergänzenden Klauseln zum ursprünglichen Bedingungswerk. Es bedarf insgesamt der Überarbeitung und Anpassung an das geltende Recht.