Selbstbindung der dritten Gewalt
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Umfang und Wirkung des Richterrechtes in modernen Rechtsordnungen gehören zu den ungelösten Problemen der Jurisprudenz. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass für den Rechtsunterworfenen ein erkennbarer Unterschied zwischen Gesetzes- und Richterrecht nicht besteht. Mittels der Prinzipien des Vertrauensschutzes der Rechtssicherheit und des Gleichheitssatzes erarbeitet der Autor Umfang und Voraussetzungen einer Präjudizienbindung. Es wird ein nach Teilrechtsgebieten differenziertes System entwickelt, das sowohl die Rechtssicherheit als auch die Möglichkeit des Rechtsprechungswandels verbessert. Somit entsteht ein Gerüst für den richterlichen Rechtsfindungsprozeß, das die Bindung des Richters an den Gesetzgeber und die Präjudizien absichert und das mittels der Auslegungsmethoden und topischer Jurisprudenz offen ist für neue Rechtsentwicklungen in der Zukunft.