Die Joint Hindu Family
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Die Joint Hindu Family ist die wohl erste Form eines personengesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses im Hindurecht und kann nach der Säkularisierung des traditionellen Hindurechts in den 50er Jahren als das charakteristische Rechtsinstitut des heutigen Hindurechts bezeichnet werden. Trotz fortwährender Kritik und sozialem Wandel hat dieses seit Jahrhunderten in Religion und Tradition fest verhaftete Institut nicht an Bedeutung verloren. Die vorliegende Arbeit präsentiert diese Rechtsfigur detailliert in ihrer Ausformung und Wirkung in der indischen Gesellschaft, wobei das Schwergewicht der Bearbeitung auf den vermögensrechtlichen Aspekten liegt. Ein kurzer Vergleich zu funktionsähnlichen Regelungen des deutschen Rechts und eine Untersuchung über die Bedeutung der Joint Hindu Family in der gesellschaftlichen Wirklichkeit ergänzen die Darstellung des materiellen Rechts.