Regionalausschuss und Subsidiaritätsprinzip
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Die Diskussion um Föderalismus, ein «Europa der Regionen» und das Subsidiaritätsprinzip hat im Zusammenhang mit dem am 7.2.1992 in Maastricht von den Mitgliedstaaten unterzeichneten Vertrag über die Europäische Union eine überraschende Eigendynamik entwickelt. Sie wurde nicht zuletzt unter dem Eindruck einer steigenden Akzeptanzkrise und Europamüdigkeit der Bürger und des Umbruchs in Osteuropa geführt. Gegenstand der Arbeit sind die nachdrücklichen Forderungen der deutschen Bundesländer nach einer Kompetenzbegrenzung der Gemeinschaft und einer eigenen unmittelbaren Mitwirkung auf Gemeinschaftsebene. Ausgangspunkt der Untersuchung sind die föderalen Kernforderungen, Subsidiaritätsprinzip, Ausschuß der Regionen, Ministerratsbeteiligung und eigenes Klagerecht. Ihre Verwirklichung im Maastrichter Vertragswerk wird dargestellt und es wird geprüft, ob sie auf Gemeinschaftsebene konkrete Verbesserungen und Mitwirkungsrechte für die Länder und Regionen bringen werden.