Prozessverhalten des Richters unter dem Aspekt des § 24 II StPO, insbesondere Verfahrensverstösse als Ablehnungsgrund
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Immer häufiger wird richterliches Prozeßverhalten Gegenstand von Ablehnungsgesuchen gem. 24 StPO. Insbesondere werden Verfahrensverstöße von der Rechtsprechung als Ablehnungsgrund anerkannt. Anhand einer umfassenden Analyse der Rechtsprechung zeigt der Autor, daß es für die Einbeziehung prozessualer Mängel bei 24 StPO keine hinreichende Legitimation gibt. Vielmehr sind die negativen Auswirkungen einer extensiven Handhabung des Ablehnungsrechts untragbar. Insbesondere muß die Doppelrevisibilität von Verfahrensfehlern und die damit verbundene Aushebelung des Rechtsmittelsystems vermieden werden. Einzig gangbarer Lösungsweg ist eine optimierend-objektive Auslegung des 24 StPO. Danach ist eine Aktivierung des Ablehnungsrechts bei Verfahrensverstößen nicht zulässig.