Die Problematik der Richtlinien der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen nach dem neuen Recht des SGB V
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Das Problem der rechtlichen Qualifizierung der Richtlinien der Bundesausschüsse stellt sich seit langem. Schon nach altem Recht der RVO waren Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen, gebildet von den Bundesvereinigungen der Ärzte und den Bundesverbänden der Krankenkassen, berufen, Richtlinien insbesondere für die Sicherung der kassenärztlichen Versorgung zu beschließen. Diese Kompetenz zum Richtlinienerlaß hat mit dem Gesundheitsreformgesetz seine Grundlage in 92 SGB V gefunden. Gegenstand der vorliegenden Abhandlung ist es, die dogmatischen Einordnungsmöglichkeiten der Richtlinien und der sie erlassenden Bundesausschüsse aufzuzeigen. Hierbei wurden insbesondere die Neuregelungen des SGB V berücksichtigt. Im Vordergrund steht dabei die Frage, unter welchem Blickwinkel die Richtlinien als verfassungsgemäße Äußerungen eines verselbständigten Verwaltungsträgers Bestand haben können.