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Vorsorge und Verhältnismässigkeit

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Das gesamte Sicherheitsrecht in Bund und Ländern steht gegenwärtig vor dem Abschluß einer umfassenden Neustrukturierung. Auf den Gebieten des Strafprozeßrechts, des Verfassungsschutzrechts, des Rechts der Nachrichtendienste und der Militärischen Abschirmung sowie des Polizeirechts der Bundesländer sind Gesetzentwürfe vorgelegt und Gesetze verabschiedet worden, mit denen die wesentlichen Gebiete des Sicherheitsrechts neu geregelt werden sollen oder bereits neu geregelt wurden. Den verschiedenen Gesetzen und Gesetzesvorhaben ist gemeinsam, daß darin die informationellen Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden grundlegend überarbeitet wurden. Im Zusammenhang mit ähnlichen, auf die Steuerung von Risiken statt auf die Abwehr von Gefahren zugeschnittenen Rechtsnormen untersucht der Autor am Beispiel der neuen polizeilichen Informationsbefugnisse die Eigenart präventiver Rechtsnormen und prüft deren Auswirkungen auf die Rechtsanwendungssicherheit und den Grundrechtsschutz. Im Anschluß daran werden die Kontrollmöglichkeiten identifiziert, die verfassungsrechtlich geboten sind, wenn die klassischen Instrumente der rechtsstaatlichen Kontrolle an Effektivität verlieren, weil die Justiabilität dieser Rechtsnormen entscheidend eingeschränkt ist. Abschließend werden einige Schlußfolgerungen für die Steuerungsfähigkeit des Rechts in der Risikogesellschaft und die Geltungskraft der Verfassung angesichts präventiver Staatstätigkeit gezogen.

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1994

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