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Das Arbeitnehmer-Persönlichkeitsrecht als Leitidee des Arbeitsrechts

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In den vielschichtigen rechtlichen Gestaltungsfaktoren des Arbeitsverhältnisses ist der Begriff des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers (ArbNPR) stets präsent und dient damit als arbeitsrechtliche Leitidee. Gegenstand der Arbeit ist die begriffliche Erfassung des Arbeitnehmer-Persönlichkeitsrechts und seine gestaltende Wirkung auf das Arbeitsverhältnis. Das Persönlichkeitsrecht dient hier nicht nur als Grundlage gesetzlicher, tariflicher und vertraglicher Regelungen und Rechtsinstitute, sondern auch als Quelle der Rechtsanwendung und der richterlichen Rechtsfortbildung. Entgegen der tradierten Auffassung vom Persönlichkeitsrecht als in § 823 Abs. 1 BGB enthaltenem deliktischem Abwehrrecht und einer damit verbundenen Reduzierung auf das Ziel des Integritätsschutzes geht die Bedeutung des Persönlichkeitsrechts im Arbeitsrecht viel weiter: Neben den Persönlichkeitsschutz tritt die Bedeutung als rechtliche Grundlage für die aktive Entfaltung und Entwicklung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers. Diese aktive, anspruchsbegründende Funktion des ArbNPR zeigt sich z. B. in der Entwicklung des Beschäftigungsanspruchs sowie des Weiterbeschäftigungsanspruchs des ArbN. Die vorliegende Arbeit stellt die im ArbNPR zusammenwirkenden delikts- und vertragsrechtlichen Komponenten dar und zeigt auf, wie sich aus der vertragsrechtlich, kollektivrechtlich und spezialgesetzlich ausgestalteten Arbeitsrechtsbeziehung ein spezifisches ArbNPR gestaltet. Der Tatbestand des ArbNPR wird innerhalb der arbeitsrechtlichen Pflichtenkonstellation entwickelt, indem vertragliche, kollektivrechtliche und gesetzliche Wertungen aufgenommen und im Wege einer Güter- und Interessenabwägung für den Einzelfall konkretisiert werden. Dabei geht der Autor zunächst auf die dogmatische Herleitung des Persönlichkeitsrechts ein. Danach werden aus dem vertrags- sowie kollektivrechtlich, gesetzlich und verfassungsrechtlich begründeten rechtlichen Rahmen des Arbeitsverhältnisses die jeweiligen persönlichkeitsrechtlichen Inhalte herausgearbeitet. In einem dritten Schritt wird - unter Heranziehung der umfangreichen Rechtsprechung - die praktische Bedeutung des ArbNPR in der konkreten Situation des Arbeitslebens aufgezeigt. Insgesamt leistet die Arbeit einen Beitrag dazu, dem schwer faßbaren Begriff des Arbeitnehmer-Persönlichkeitsrechts Konturen zu geben und diesen inhaltlich zu strukturieren.

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1995

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