Das Seearbeitsrecht im Hamburger Stadtrecht von 1301 bis 1603
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Diese Quellenstudie untersucht das hamburgische Seerecht auf seinen arbeitsrechtlichen Inhalt und Ursprung. Dargestellt werden in zeitlicher Reihenfolge die Unterschiede der hamburgischen zur lübischen, niederländischen und hansischen Seerechtsgestaltung sowie deren Gemeinsamkeiten. Die Arbeit zeigt auf, wie sich der allmähliche Wandel in der Rechtsstellung des Seemanns vom unabhängigen Mitgesellschafter zum abhängigen Arbeitnehmer nach Hamburger Recht in dem Zeitraum von 1301 bis 1603 vollzogen hat. In die Betrachtungen werden außer rechtlichen Aspekten sowie deren hamburgischen Besonderheiten zur Abrundung des Entwicklungsbildes im Seerecht auch wirtschaftliche, soziale und technische Veränderungen in der Seehandelsschiffahrt mit einbezogen.