Therapie und Strafe im Betäubungsmittelrecht
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Die Studie behandelt das ambivalente Verhältnis von Therapie und Strafrecht bei Drogenabhängigen. Sie stellt das vereinfachend als «Therapie statt Strafe» bezeichnete Prinzip der 35 ff BtMG in den Mittelpunkt und bezieht darüber hinaus alle anderen straf- und außerstrafrechtlichen Therapie- und Sanktionsmöglichkeiten in die Betrachtung ein. Es wird deutlich, daß das deutsche Betäubungsmittelrecht treffender mit «Therapie und Strafe» zu beschreiben ist und der Grundsatz «wenn Therapie, dann keine Strafe» lautet. Die 35 ff BtMG sind ein Beitrag, Drogenabhängige schrittweise zur verantwortlichen Entscheidung über die Vor- und Nachteile eines drogenfreien Lebens zu befähigen. Weil die Arbeit auch die Bereiche Drogenpolitik sowie die justitielle und therapeutische Behandlung Drogenabhängiger behandelt, eignet sie sich als Nachschlagewerk zu aktuellen Problemen des Betäubungsmittelstrafrechts.