Der Zeugenbeistand
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Diese Arbeit behandelt umfassend die auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1974 noch weithin unbekannte Figur des Zeugenbeistands. Hierbei zeigt der Verfasser die prozeß-ökonomische Dimension des Zeugenbeistands in der Strafprozeßordnung auf, die ihn zu einem Mittler zwischen den Interessen der Strafrechtspflege und den Zeugenbelangen macht. Im Vordergrund der als Handbuch konzipierten Darstellung stehen die Originär- und Derivativrechte des Zeugenbeistands, die de lege ferenda zu optimieren sind. De lege lata erfahren die «gefährdeten» und «hilflosen» Zeugen durch die Teilhabe des Zeugenbeistands an ihren Rechten, aber auch durch seine Originärrechte (z. B. Anwesenheits- und Akteneinsichtsrecht), eine Aufwertung, durch die der beistandsbedürftige Zeuge in der Vernehmung in die Rolle eines Quasi-Prozeßbeteiligten einrückt.
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Der Zeugenbeistand, Achim M. Lu deke
- Jazyk
- Rok vydání
- 1995
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Der Zeugenbeistand
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Achim M. Lu deke
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 1995
- ISBN10
- 3631494238
- ISBN13
- 9783631494233
- Série
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Diese Arbeit behandelt umfassend die auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1974 noch weithin unbekannte Figur des Zeugenbeistands. Hierbei zeigt der Verfasser die prozeß-ökonomische Dimension des Zeugenbeistands in der Strafprozeßordnung auf, die ihn zu einem Mittler zwischen den Interessen der Strafrechtspflege und den Zeugenbelangen macht. Im Vordergrund der als Handbuch konzipierten Darstellung stehen die Originär- und Derivativrechte des Zeugenbeistands, die de lege ferenda zu optimieren sind. De lege lata erfahren die «gefährdeten» und «hilflosen» Zeugen durch die Teilhabe des Zeugenbeistands an ihren Rechten, aber auch durch seine Originärrechte (z. B. Anwesenheits- und Akteneinsichtsrecht), eine Aufwertung, durch die der beistandsbedürftige Zeuge in der Vernehmung in die Rolle eines Quasi-Prozeßbeteiligten einrückt.