Prozessuale Überholung und materielle Beschwer
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Die Strafprozeßordnung ermöglicht bei bestimmten Ermittlungsmaßnahmen den heimlichen oder überraschenden Zugriff ohne vorherige Anhörung des Betroffenen. Soweit diese Maßnahmen richterlich angeordnet und bereits vollzogen wurden, versagt die herrschende Meinung nachträglichen Rechtsschutz mit dem Argument der 'prozessualen Überholung'. Die Untersuchung setzt sich kritisch und letztlich ablehnend mit diesem Argument auseinander. Zielsetzung ist der Nachweis mannigfaltiger Belastungen des Betroffenen, die über den Vollzug eines Eingriffs hinauswirken und jeweils eine 'materielle Beschwer' im Sinne des Strafprozessualen Rechtsmittelrechts begründen können. Ein Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der Beschwerung durch die Erhebung, Aufbewahrung und Verwertung von Beweismitteln.