Börseneintritt und Börsenaustritt
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Bislang wurde beim Gang an die Börse, aber auch beim Börsensegmentwechsel und einer Börsenpräsenzausweitung die Frage vernachlässigt, wer eigentlich innerhalb der AG über diese Vorhaben zu entscheiden hat, der Vorstand oder die Aktionäre? Eng mit dem Kompentenzproblem ist die Lösung der bei Börseneintritt auftretenden Interessenkonflikte zwischen den Beteiligten (Vorstand, Aktionäre, Börsenvertreter, Banken, Anlegerpublikum) verbunden. In dieser Arbeit werden die bei Börseneintritt entstehenden Probleme und Interessenkonflikte offengelegt und ein in sich stimmiges gesellschafts- und börsenrechtliches Schutzsystem entwickelt, das die bisherigen Lücken im Interessenschutz schließt. Die Ergebnisse sind von erheblicher praktischer Relevanz sowohl für bereits notierte Gesellschaften als auch für Unternehmen, die ein listing planen. Diese Abhandlung befaßt sich außerdem mit dem bislang weitgehend vernachlässigten Börsenaustritt. Besonders diese Kapitel sind von Brisanz und Aktualität, da sich Unternehmen zunehmend für ein delisting interessieren. Dies kann die deutsche Börsenlandschaft beeinflussen und erhebliche Konsequenzen für kleine Börsenplätze nach sich ziehen. Ähnlich wie beim Börseneintritt werden auch beim Börsenaustritt die Motive und Interessenkonflikte aufgezeigt. Ferner wird ein das Börsen- und Gesellschaftsrecht übergreifendes Interessenschutzsystem entworfen. Der Autor stellt fest, daß der bisher umstrittene und ungeregelte Börsenaustritt allein schon aus verfassungsrechtlichen Gründen möglich sein muß. Allerdings sind hohe Marktaustrittsbarrieren zu überwinden, da ansonsten die Interessen der Minderheitsaktionäre und der notwendige Schutz der Börse zu kurz kommen. Der Rückzug von der Börse ist u. a. nur zulässig, wenn dies die Hauptversammlung mit qualifizierter Mehrheit beschließt und den ausscheidungswilligen Aktionären ein Abfindungsangebot unterbreitet wird. Dabei muß der Gläubigerschutz beachtet werden. Der Börse stehen außerdem weitreichende Mitwirkungs- und Kontrollfunktionen zu. Die Austrittsschranken sind allerdings deutlich niedriger anzusetzen, wenn eine AG lediglich ihre Mehrfachkotierung verringern will, wobei die Präsenz an mindestens einer Börse bestehen bleiben soll (Teilrückzug von der Börse). Unternehmen, Gesellschaften, Banken, Börsenvertretern und Gläubigern und Wirtschaftsprüfern werden interessante Ansatzpunkte im Zusammenhang mit Börsennotierung gegeben.