Erfahrungen mit dem Gesamtvollstreckungsrecht in den neuen Bundesländern
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Das gegenwärtige Insolvenzrecht der Bundesrepublik Deutschland ist geteilt: Während in den alten Bundesländern Konkurs- und Vergleichsordnung gelten, gilt im neuen Bundesgebiet die Gesamtvollstreckungsordnung, ergänzt durch einige nebengesetzliche Vorschriften. Diese Untersuchung arbeitet die wesentlichen Probleme der insolvenzrechtlichen Praxis in Ostdeutschland schwerpunktmäßig auf und ordnet sie in den Gesamtzusammenhang der Neuordnung des Insolvenzrechts ein. Vor dem Hintergrund der bisherigen praktischen Erfahrungen wird diskutiert, inwieweit das Gesamtvollstreckungsrecht den besonderen wirtschaftlichen Anforderungen im Beitrittsgebiet Rechnung getragen hat und inwieweit die bereits in der Gesamtvollstreckungsordnung befindlichen Elemente der Insolvenzrechtsreform für ein künftiges einheitliches Insolvenzrecht geeignet sind.