Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften in Handels- und Steuerbilanz
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Die Schwierigkeiten bei der bilanziellen Abbildung „betrieblich finanzierter“ Anteile an Personengesellschaften resultieren daraus, daß der Grad der Verselbständigung von Personengesellschaften gegenüber ihren Gesellschaftern handelsrechtlich nicht so weit reicht wie bei Kapitalgesellschaften; hinzu kommt, daß die steuerrechtliche Qualifikation von Personengesellschaften im Bereich der Personensteuern von derjenigen im Handelsrecht abweicht. Aus der unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen Wertung von Personengesellschaften werden im Rahmen dieser Arbeit das handelsrechtliche Trennungsprinzip und das steuerrechtliche Einheitsprinzip als dogmatische Grundlagen der Anteilsbilanzierung entwickelt. Darauf aufbauend ist in Verbindung mit der Homogenitätsbedingung für die Abgrenzung von Bilanzinhalten eine handels- und steuerbilanzrechtskonforme Problemlösung für alle praxisrelevanten Anteile an Personengesellschaften möglich - vom „echten“ Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft mit gewerblicher Betätigung bis zum typischen stillen Gesellschafter. Dabei bilden mitunternehmerschaftsgebundene Anteile einen Schwerpunkt der Untersuchung. Der Verfasser zeigt, daß diese Anteile zwar Vermögensgegenstände im handelsrechtlichen Sinne, aber keine Wirtschaftsgüter im Sinne des Steuerrechts sind. Mehr noch: Nur der Nichtansatz mitunternehmerschaftsgebundener Anteile in der Steuerbilanz des Gesellschafters entspricht einer konsequenten Umsetzung des Einheitsprinzips und der Homogenitätsbedingung.