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Bildungspolitische Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft nach Maastricht

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Die Arbeit widmet sich der Auslegung von Art. 126 f. EGV als Rechtsgrundlage für EG-Maßnahmen der Bildungspolitik. In diesem Zusammenhang werden auch grundsätzliche, über diesen Politikbereich hinausreichende Fragen behandelt: Eingehend wird untersucht, in welchem Umfang für im EGV nicht geregelte Formen des Gemeinschaftshandelns (z. B. «Entschließungen», «Aktionsprogramme») Rechtsgrundlagen erforderlich sind. Außerdem wird das Ausmaß rechtlicher Bindungen dieses Handelns aufgezeigt. Dies betrifft z. B. das Studenten-Austauschprogramm ERASMUS. Schließlich wird untersucht, welchen Einfluß die Art. 126 f. EGV auf gemeinschaftsweite Zugangsrechte zu Bildungseinrichtungen haben und ob außerhalb der Art. 126 f. EGV Rechtsgrundlagen für bildungspolitische EG-Maßnahmen vorhanden sind.

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1996

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