Die verdeckten Sacheinlagen in Frankreich, Belgien und Deutschland und ihre Behandlung durch die zweite EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie
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Die Arbeit erörtert die Vorschriften der Bar- und Sacheinlagen in französischen, belgischen und deutschen Kapitalgesellschaften. Schwerpunkt der Arbeit liegt in dem Problem der Aufrechnung mit der Bareinlage und der Umgehung der Sacheinlagevorschriften durch Zeichnung einer Bareinlage im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschäft. Anschliessend wird festgestellt, daß die deutsche Lehre der verdeckten Sacheinlage nicht nur mit der 2. EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie vereinbar ist, sondern sie auch mit ihrem Sinn und Zweck übereinstimmt. Eine Übernahme der deutschen Auffassung in Frankreich und Belgien wird jedoch abgelehnt, da es sich bei der Richtlinie nur um eine Mindestregelung handelt.
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Die verdeckten Sacheinlagen in Frankreich, Belgien und Deutschland und ihre Behandlung durch die zweite EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie, Ulrike Hansen
- Jazyk
- Rok vydání
- 1996
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- Titul
- Die verdeckten Sacheinlagen in Frankreich, Belgien und Deutschland und ihre Behandlung durch die zweite EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Ulrike Hansen
- Vydavatel
- Lang
- Vydavatel
- 1996
- ISBN10
- 3631301553
- ISBN13
- 9783631301555
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die Arbeit erörtert die Vorschriften der Bar- und Sacheinlagen in französischen, belgischen und deutschen Kapitalgesellschaften. Schwerpunkt der Arbeit liegt in dem Problem der Aufrechnung mit der Bareinlage und der Umgehung der Sacheinlagevorschriften durch Zeichnung einer Bareinlage im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschäft. Anschliessend wird festgestellt, daß die deutsche Lehre der verdeckten Sacheinlage nicht nur mit der 2. EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie vereinbar ist, sondern sie auch mit ihrem Sinn und Zweck übereinstimmt. Eine Übernahme der deutschen Auffassung in Frankreich und Belgien wird jedoch abgelehnt, da es sich bei der Richtlinie nur um eine Mindestregelung handelt.