Die Anfechtbarkeit richterlicher Entscheidungen nach dem Grundgesetz
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Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der überwiegenden Ansicht im Schrifttum gewährleistet das Grundgesetz Rechtsschutz durch, aber nicht gegen den Richter. Eine nähere Betrachtung dieser Rechtsprechung zeigt aber, daß das Dogma der Rechtsschutzlosigkeit bei richterlichen Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht nicht konsequent «durchgehalten» wird und sich dieses im Bemühen um seine Aufrechterhaltung in Widersprüche verwickelt hat. Unter Berücksichtigung der wenigen Stimmen im Schrifttum, die dieses Dogma bis dato in Zweifel gezogen haben, geht der Autor der Frage nach, ob das Grundgesetz - selbstverständlich abgesehen von der Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde - gegen richterliche Akte wirklich keinen Rechtsschutz gewährleistet. Er kommt zu dem Ergebnis, daß das Grundgesetz über die Verfassungsbeschwerde hinausgehend in bestimmten Fallgestaltungen Rechtsschutz gegen richterliche Entscheidungen garantiert.