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Sprecherausschüsse für leitende Angestellte im Rahmen der Unternehmungsverfassung

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Mit dem Erlaß des Sprecherausschußgesetzes (SprAuG) 1988 erfolgte die gesetzliche Verankerung der Sprecherausschüsse als Interessenvertretung für Leitende Angestellte. Bis dahin konnten solche Gremien lediglich auf privatrechtlicher Basis gebildet werden. Im Rahmen dieser Studie wurden die Sprecherausschuß-Wahlen im Jahre 1994 zum Anlaß genommen, die Regelungen des SprAuG aus organisatorischer Sicht als Elemente der Unternehmungsverfassung zu untersuchen. Daneben wurde in Kooperation mit der Union der Leitenden Angestellten eine breit angelegte schriftliche Befragung bestehender Sprecherausschüsse durchgeführt, deren Ergebnisse die Ausführungen empirisch fundieren. So werden sowohl die theoretischen Möglichkeiten als auch die praktischen Ausgestaltungsvarianten in bezug auf die Errichtung, die Zusammensetzung und die konkreten Mitwirkungsrechte der Sprecherausschüsse aufgezeigt.

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1996

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