Der Bauvertrag im internationalen Rechtsverkehr
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Welche Rechtsordnung kommt zur Anwendung, wenn ein internationaler Bauvertrag geschlossen wird und die Parteien keine Rechtswahl getroffen haben? Diese Problematik des internationalen Schuldvertragsrechts wird anhand der in- und ausländischen Kautelarjurisprudenz (u. a. Deutschland, Frankreich, Schweiz, China), der gebräuchlichen Standardvertragsbedingungen, des internationalen Schiedsgerichtswesens und schwerpunktmäßig der Gepflogenheiten der Praxis des internationalen Baugeschäfts (u. a. Auftragsvergabe, Beteiligung der öffentlichen Hand, Bürgschaften und Garantien, Finanzierung, Logistik, Versicherungen) untersucht. Auch für Sonderfälle wie Arbeitsgemeinschaften, Konsortien, Joint Venture, Subunternehmer und Consultingunternehmen werden Lösungen für die objektive Anknüpfung des Bauvertrages aufgezeigt.