Zuständigkeitsrecht der gewerblichen Berufsgenossenschaften
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Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind ein wesentlicher Teil der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII. Ihre Zuständigkeiten sind gesetzlich geregelt, wenn auch nur in allgemeiner Form. Die Arbeit stellt hierzu die Rechtsgrundlagen in ihrer Entwicklung bis heute mit wichtigen praktischen Aspekten dar. Sie befaßt sich weiter mit den Verwaltungsverfahren zur Entscheidung über Zuständigkeiten und Änderungen einschließlich der Folgen fehlerhafter Entscheidungen sowie der gegebenen Rechtsbehelfe. Vorausgeschickt wird eine kritische Analyse der Interessen der Beteiligten, die sich im Verfahren und in Entscheidungen niederschlagen können. Diese Verfahrensfragen gelten über die gewerblichen Berufsgenossenschaften hinaus im wesentlichen für alle Unfallversicherungsträger.
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Zuständigkeitsrecht der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Wolfgang Ricke
- Jazyk
- Rok vydání
- 1997
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Zuständigkeitsrecht der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Wolfgang Ricke
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 1997
- ISBN10
- 3631310706
- ISBN13
- 9783631310700
- Série
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind ein wesentlicher Teil der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII. Ihre Zuständigkeiten sind gesetzlich geregelt, wenn auch nur in allgemeiner Form. Die Arbeit stellt hierzu die Rechtsgrundlagen in ihrer Entwicklung bis heute mit wichtigen praktischen Aspekten dar. Sie befaßt sich weiter mit den Verwaltungsverfahren zur Entscheidung über Zuständigkeiten und Änderungen einschließlich der Folgen fehlerhafter Entscheidungen sowie der gegebenen Rechtsbehelfe. Vorausgeschickt wird eine kritische Analyse der Interessen der Beteiligten, die sich im Verfahren und in Entscheidungen niederschlagen können. Diese Verfahrensfragen gelten über die gewerblichen Berufsgenossenschaften hinaus im wesentlichen für alle Unfallversicherungsträger.