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Rechtsfolgen und subjektives Recht im Gemeinschaftsrecht

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Ein vollständiger Rechtssatz besteht aus Tatbestand und Rechtsfolge. Das Recht der EG enthält, von wenigen Ausnahmen abgesehen, jedoch nur Tatbestände (bestimmte Gebote oder Verbote), und läßt die Frage nach den direkten (zivil-)rechtlichen Sanktionen offen. Der EuGH hat in seiner Staatshaftungsjudikatur solche zivilrechtlichen Rechtsfolgen aus allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts hergeleitet. Eine zentrale Rolle spielte dabei das Postulat eines wirksamen Schutzes der 'Rechte einzelner'. Der Autor verneint die gedankliche Tragfähigkeit dieses Ansatzes anhand einer genauen Untersuchung der Dogmatik des subjektiven Rechts im Gemeinschaftsrecht und zeigt auf, in welche Richtung dieses subjektive Recht weiterentwickelt werden müßte. Die Monographie wendet sich an alle an Grundsatzfragen des Gemeinschaftsrechts und an Fragen des (zivilrechtlichen) Rechtsschutzes Interessierte. Der Autor ist Dozent an der Universität Salzburg und durch seine anwaltliche Tätigkeit in Brüssel mit der europäischen Rechtspraxis bestens vertraut.

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1997

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