Die Vollstreckungskompetenz nach § 35 BVerfGG
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Mit der Vollstreckungsanordnung im Urteil des BVerfG zum Schwangerschaftsabbruchvom 28.5.1993 zeigte sich aktuell, welch weitreichende Kompetenzen sich das Gericht aus 35 BVerfGG zuspricht. Die Arbeit stellt die historische Entstehung dieser Vorschrift, die allgemein geltenden Grundsätze bei ihrer Anwendung sowie die Besonderheiten im Rahmen der einzelnen Verfahrensarten dar. Auch nach einem Vergleich zu landesrechtlichen Vollstreckungsvorschriften gelangt die Autorin zu dem Ergebnis, daß das BVerfG in seinen Entscheidungen die Grenzen des 35 BVerfGG eingehalten hat, aus Klarstellungsgründen aber Nachbesserungen am Gesetzestext erwogen werden sollten. Die gegen Art. 103, 104 GG verstoßende Anordnung der Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch wurde dabei jedoch nicht in die allgemeine Bewertung der Anwendung des 35 BVerfGG einbezogen, da diese Anordnung zu politisch motiviert war.