Die Emanzipation der mehrjährigen Frauenzimmer
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1839 und 1847 wurden die Geschlechtsbeistandschaften im Kanton Bern aufgehoben und damit die Voraussetzungen für die privatrechtliche Gleichstellung nicht verheirateter Frauen geschaffen. Diese Emanzipationserlasse veränderten auch die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Ehefrauen und Witwen. Deshalb befasste sich der Gesetzgeber immer wieder mit weiblicher Handlungsfähigkeit. Die «Emanzipation der mehrjährigen Frauenzimmer» wird in dieser Arbeit vor allem auf gesetzgebungsgeschichtlicher Ebene und im Zusammenhang mit dem Vormundschafts-, Ehe- und Erbrecht betrachtet. Die Erörterung der Rechtsposition der Bernerinnen im 19. Jahrhundert ist als rechtshistorischer Beitrag zugleich ein Abriss über Frauenprivatrecht und dokumentiert, daß sich die «Weiberemanzipation» - zumindest normativ - kaum frauenfreundlich auswirkte.