Die Beschwerde des Arbeitnehmers als Instrument innerbetrieblicher Konfliktregelung
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Seit Einführung der neuen Betriebsverfassung im Jahre 1972 «schlummerten» die 84, 85 BetrVG fast unentdeckt unter den sog. Individualrechten der 81 ff BetrVG. Ab Mitte 1980 war 85 II BetrVG Gegenstand mehrerer Rechtsstreitigkeiten. Offenbar haben die Betriebsräte darin ein Mitbestimmungsrecht entdeckt, das in seinem sachlichen Anwendungsbereich nicht begrenzt zu sein scheint. Auch der Gesetzgeber hat die Beschwerde als Instrument innerbetrieblicher Interessenwahrnehmung durch den einzelnen Arbeitnehmer wieder aufgegriffen und in das 1994 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (BeSchuG) aufgenommen. Ziel der Arbeit ist es einerseits, die Rechtslage hinsichtlich der innerbetrieblichen Beschwerderechte der 84, 85 BetrVG, 3 BeSchuG zu erörtern, andererseits ihren praktischen Nutzen anhand aktueller Probleme des Arbeitslebens aufzuzeigen.