Zur Sanktionsproblematik im Umweltstrafrecht
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Umweltstraftaten sind zwar Teil der «modernen Kriminalität», dennoch wird auf sie vorwiegend mit herkömmlichen Sanktionen wie Geld- und Freiheitsstrafe reagiert. Ähnlich wie bei Wirtschaftsdelikten verfehlen diese Sanktionen auch aufgrund der Besonderheiten der Täterstruktur dieser Deliktsart häufig ihre Wirkung und es ist vom Vollzugsdefizit des Umweltstrafrechts die Rede. Die Autorin versucht u. a. anhand des Vergleichs mit Erfahrungen anderer Länder, insbesondere der USA, die Chancen alternativer Sanktionen im Bereich der Umweltkriminalität aufzuzeigen. Hierbei kommt vor allem der Wiedergutmachung herausragende Bedeutung zu. Gerade in Bezug auf Umweltstraftaten, die aus Unternehmen heraus begangen werden, verdienen restitutionsorientierte Sanktionen erhöhte Aufmerksamkeit, da sie eher steuernd als retrospektiv zu wirken vermögen.