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Die Anwendung von ius commune in der Republik San Marino

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Das ius commune zählt zu den wichtigsten historischen Grundlagen für das Verständnis der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der gegenwärtigen europäischen Privatrechte. Seine Tradition lebt in der Republik San Marino noch heute in unkodifizierter Form fort. Hierin liegt der Reiz der sanmarinesischen Privatrechtsordnung, in der mit der Anwendung des ius commune in der modernen Welt ein Brückenschlag zwischen Rechtsgeschichte und geltendem Recht möglich wird. Im Mittelpunkt der Arbeit steht das sanmarinesische Erbrecht, das auch anhand unveröffentlichter Judikate und Schriftsätze von 1850 bis heute umfassend erschlossen wird. Am Beispiel des Erbrechts als einer besonders statischen Rechtsmaterie offenbart sich die Flexibilität des ius commune. Dieses bleibt selbst bei tiefgreifenden sozialen Umschichtungen anpassungsfähig. Wie ein Räderwerk greifen das rezipierte römische und kanonische Recht, das sanmarinesische Statutar- und Gewohnheitsrecht ineinander. Ein rechtsvergleichender Blick auf das italienische Recht zeigt, daß zwar in vielerlei Hinsicht eine Annäherung der beiden Rechtssysteme erfolgt, die sanmarinesische Rechtsprechung aber durchaus auch eigenständige Lösungen erbrechtlicher Probleme vertritt. In dieser Hinsicht erweisen sich die für die Republik San Marino tätigen Richter als Kontinuitätsträger des sanmarinesischen Rechts und zugleich als Wegbereiter der sanmarinesischen Rechtsfortbildung. Der Darstellung des Erbrechts geht eine ausführliche Einführung in die sanmarinesische Rechtstradition voraus. Insbesondere Erläuterungen zu der Rechtsquellenlehre und Gerichtsverfassung tragen zum Verständnis des materiellen Rechts bei. Das Bild der in ständiger Entwicklung begriffenen sanmarinesischen Rechtsordnung wird durch einen Abriss des bis heute andauernden Kodifikationsstreits abgerundet.

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1997

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