Das Gebot der Verhältnismäßigkeit in der grundrechtlichen Argumentation
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Das Hauptthema der Arbeit ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Es geht um drei Seiten derselben Sache: Prinzip, Abwägung und Verhältnismäßigkeit. Diese Begriffe sind zwar bekannt, aber das Verhältnis zwischen ihnen ist nach wie vor einer näheren Bestimmung bedürftig. Es wird davon ausgegangen, daß sie in einem inneren Zusammenhang stehen. In der Arbeit soll das Thema im Hinblick auf das Verfassungsrecht behandelt werden, und im Zentrum stehen dabei die Grundrechte. Der Terminus «Gebot der Verhältnismäßigkeit» wird anstelle aller anderen, wie z. B. des Prinzips oder des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, benutzt. Denn Normen, die die Verhältnismäßigkeit gebieten, werden nach der hier zugrundeliegenden Einteilung der Normen in Regeln und Prinzipien nicht den Prinzipien zugeordnet.