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Vorläufiger Rechtsschutz vor nationalen Gerichten in Fällen mit Gemeinschaftsrechtsbezug

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Soweit es um den nationalen Vollzug von Gemeinschaftsrecht geht, ergeben sich aus dem Gemeinschaftsrecht Vorgaben für die nationalen Regelungen des vorläufigen Rechtsschutzes: Das nationale Recht muß vorläufigen Rechtsschutz vorsehen, um die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts sicherzustellen. Das Gemeinschaftsrecht errichtet aber auch Grenzen für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, soweit es um vorläufigen Rechtsschutz gegen Gemeinschaftsrecht geht. Der EuGH hat insoweit in einer Reihe von Entscheidungen seit 1992 - zuletzt im Rahmen des «Bananenstreits» - strenge Voraussetzungen aufgestellt. Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung dieser Voraussetzungen, ihre Konsequenzen für die bestehenden Regelungen des vorläufigen Rechtsschutzes im englischen und deutschen Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozeßrecht sowie die dogmatische Überprüfung der Rechtsprechung des EuGH.

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1998

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