Fremdbestimmung des Konsumenten bei der Vertragsanbahnung, insbesondere durch Irreführung
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Möchte der einzelne durch Marketingmaßnahmen zur Vertragseingehung fremdbestimmte Konsument vom nicht gewollten Vertrag wieder Abstand nehmen, so erweist sich das ihm zur Verfügung stehende individualrechtliche Instrumentarium als defizitär. Dies, obschon mittels werbepsychologisch ausgefeilter Marketingstrategien das Entscheidungsverhalten des Konsumenten beeinflußt werden kann. Von welchen dieser Marketingstrategien vermutlich die größten Fremdbestimmungsgefahren für den Konsumenten ausgehen werden, wird hier mit Hilfe eines neobehavioristischen Black-Box-Modells aufzuzeigen versucht. Anhand der dabei gewonnenen Erkenntnisse zum Konsumentenverhalten wird deutlich, daß eine effiziente Verrechtlichung vertragsanbahnender Marketingmaßnahmen, insbesondere durch das BGB, aus Konsumentenschutzgründen zwingend geboten ist.