Sozialistische Rechtsanwendung
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In den begrenzten Bereichen, in denen der Einigungsvertrag die Fortgeltung ehemaligen DDR-Rechts vorsieht, bereitet die Rechtsanwendung in der DDR praktische Probleme. Offen bleibt nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Systeme vieler Staaten, welche Ursachen für das Scheitern des Sozialismus bedeutsam waren. Oft wird davon gesprochen, „wahrer Sozialismus und Kommunismus“, im Sinne Karl Marx' für die Menschen gedacht, seien durch die ehemaligen Machthaber verraten worden. Funktionsmechanismen können jedoch nicht offengelegt werden. Jürgen Löbbe überprüft in seinem Buch den von der sozialistischen Theorie erhobenen Überlegenheitsanspruch für die Methodik der Rechtsanwendung. Grundlage für diesen Anspruch war die Verbindung zwischen der sozialistischen Rechtsanwendung und den „gesellschaftlichen Verhältnissen“, die in der sozialistischen Theorie und der marxistischen Philosophie von zentraler Bedeutung sind. Marxistische Erkenntnistheorie und Philosophie bleiben daher nicht unberücksichtigt. Die juristische Argumentation in der DDR bemühte sich um eine Entwicklung der sozialistischen Rechtstheorie und führte zur Entwicklung einer politisch brisanten „Code-Sprache“. Ihr gegenüber stand eine bewahrende Kraft, die sich mit zentralen allgemeinen Begriffen beschäftigte und eine detaillierte Auseinandersetzung vermied. Der Einblick des Verfassers in die Funktionsmechanismen der Rechtsanwendung wird auf Informationen gestützt, die in Gesprächen mit führenden DDR- Rechtswissenschaftlern gewonnen wurden.