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Leistungsstörungen beim Finanzierungsleasing in rechtsvergleichender Sicht

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Der klassischen Finanzierungsleasingtransaktion liegt eine Struktur mit drei beteiligten Parteien zugrunde: Lieferant und Leasinggeber sind dabei durch einen Liefervertrag, Leasingnehmer und Leasinggeber durch den Leasingvertrag verbunden. Das führt zur Frage, wie sich Störungen im Lieferverhältnis auf den Leasingvertrag auswirken. Dabei sind die Interessenlage und besonders die Funktionsverteilung für die Parteien miteinzubeziehen. Ein Blick über die Grenzen auf die Rechtsordnungen von Deutschland und den USA soll zeigen, dass die weitgehende Finanziererrolle des Leasinggebers die Regelungen der Leistungsstörungen im Rahmen des Leasingverhältnisses beeinflusst.

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1998

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